Die gesetzliche Altersrente wird künftig für einen sog. "Eckrentner" (45 Beitragsjahre) ab dem Jahr 2030 nur noch etwa 50% vom Nettogehalt betragen.



Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (BAV) im Rahmen der Entgeltumwandlung!

Für jede Beitragszahlung erhalten Arbeitnehmer/innen eine staatliche Förderung in Form einer Sozialabgaben- und Steuerersparnis. Hinzu kommt ein Arbeitgeberzuschuss, welcher in seiner Höhe jedoch vom jeweiligen Arbeitgeber abhängt. Für Versorgungszusagen ab dem 01.01.2019 ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15% gesetzlich vorgeschrieben, sofern das Monatsgehalt nicht über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt.

Da Arbeitgeber bei jeder Entgeltumwandlung i.d.R. eine erhebliche Lohnnebenkostenersparnis haben, geben diese häufig einen attraktiven Arbeitgeberzuschuss zur BAV. Das nachfolgende Beispiel zeigt den ungefähren Nettoaufwand für den/die Arbeitnehmer/in bei einem Arbeitgeberzuschuss von 30%.

Für mtl. 260 € Sparbeitrag nur etwa 100 € Nettoaufwand!



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